{"id":13,"date":"2014-02-09T22:02:35","date_gmt":"2014-02-09T20:02:35","guid":{"rendered":"https:\/\/dorfgemeinschaft-sprollenhaus.de\/?page_id=13"},"modified":"2019-06-01T14:22:50","modified_gmt":"2019-06-01T13:22:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dorfgemeinschaft-sprollenhaus.de\/?page_id=13","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3>Satzung der Dorfgemeinschaft Sprollenhaus 2008 e.V. &#8211; Stand: 16.03.2019 \u2013 \u00c4nderung der Satzung vom 15.03.2008<\/h3>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen Dorfgemeinschaft Sprollenhaus 2008 e.V.<\/p>\n<p>(2) Er hat den Sitz in 75323 Bad Wildbad-Sprollenhaus.<\/p>\n<p>(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in 75365 Calw eingetragen.<\/p>\n<p>(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 2 Vereinszweck<\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51ff) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Zweck des Vereins ist<\/p>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung des traditionellen, regionalen Brauchtums und des Heimatgedankens<\/li>\n<li>die Pflege und der Erhalt der d\u00f6rflichen Gemeinschaft<\/li>\n<li>die Aufarbeitung der Ortsgeschichte und die entsprechende Dokumentation<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>ehrenamtliches, b\u00fcrgerschaftliches Engagement<\/li>\n<li>Betrieb des gemeinschaftlichen Backhauses in Sprollenhaus<\/li>\n<li>Pflege und Erhalt des Dorfplatzes in Sprollenhaus<\/li>\n<li>Pflege und Erhalt des Historischen Rundwanderweges Sprollenhaus<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung von ortstypischen Veranstaltungen, die dem Satzungszweck dienen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/p>\n<p>(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<\/p>\n<p>(3) Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten.<\/p>\n<p>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<\/p>\n<p>(2) Der Beitritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. \u00dcber den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung der Mitgliedschaft und Tod.<\/p>\n<p>(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.<\/p>\n<p>(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr ein Kalenderjahr im R\u00fcckstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einer Woche nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n<p>(6) Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit mindestens zwei Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist und den r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Wochen nach Abgang des Mahnschreibens vollst\u00e4ndig entrichtet. In der Mahnung ist auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hinzuweisen. \u00dcber die Streichung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Diese Entscheidung ist dem Mitglied schriftlich durch Aufgabe zur Post an seine letzte dem Vorstand bekannte Adresse bekannt zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>a) der Vorstand<\/p>\n<p>b) der Beirat<\/p>\n<p>c) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 7 Der Vorstand<\/p>\n<p>(1) Der Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, n\u00e4mlich<\/p>\n<p>a) dem\/der Vorsitzenden<\/p>\n<p>b) dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n<p>c) dem\/der Kassier\/erin<\/p>\n<p>d) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<\/p>\n<p>&nbsp;Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von&nbsp; drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die mehrfache Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich. Der Vorsitzende ist von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang zu w\u00e4hlen. Die anderen Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen in einem Wahlgang gew\u00e4hlt werden, wenn f\u00fcr die zu w\u00e4hlenden Vorstands\u00e4mter nicht mehr Wahlvorschl\u00e4ge vorliegen, als Personen zu w\u00e4hlen sind.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung zugeordnet sind. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p>(4) Vorstandssitzungen finden j\u00e4hrlich mindestens einimal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens sieben Tagen. Vorstandssitzungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(6) Beschl\u00fcsse des Vorstandes k\u00f6nnen auch durch schriftliche, fernschriftliche oder telefonische Abstimmung und im Umlaufverfahren oder in anderer Weise gefasst werden, wenn sich alle Mitglieder des Vorstandes mit dieser Art der Beschlussfassung einverstanden erkl\u00e4ren oder sich an ihr beteiligen. In jedem Fall ist aber unverz\u00fcglich eine Niederschrift anzufertigen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 8 Beirat<\/p>\n<p>Der Beirat besteht aus bis zu zw\u00f6lf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt werden. Die Mitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Der Beirat unterst\u00fctzt den Vorstand. Der Vorstand nimmt an den Beiratssitzungen teil. Die Sitzungen werden durch den ersten oder stellvertretenden Vorsitzenden anlassbezogen einberufen. Den Vorsitz \u00fcbt kraft Amtes der erste Vorsitzende aus, im Vertretungsfall der stellvertretende Vorsitzende.&nbsp; Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist j\u00e4hrlich einzuberufen.<\/p>\n<p>(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens der H\u00e4lfte der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p>\n<p>(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung kann per Brief, per mail an alle Mitglieder oder durch Bekanntmachung im Wildbader Anzeigenblatt erfolgen.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber<\/p>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Satzungs\u00e4nderungen,<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Entlastung des Vorstands<\/p>\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>(5) Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussf\u00e4hig anerkannt ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<\/p>\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 10 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde.<\/p>\n<p>(2) Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 11 Beurkundung von Beschl\u00fcssen<\/p>\n<p>Die in Vorstandssitzungen, Beiratssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbindung<\/p>\n<p>(1) F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Bad Wildbad, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke in Sprollenhaus zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 13 Datenschutzbestimmungen<\/p>\n<p>(1) Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins.<\/p>\n<p>(2) Folgende Daten werden gespeichert und verarbeitet:<\/p>\n<p>a.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Name, Vorname, Anschrift<\/p>\n<p>b.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Geburtsdatum<\/p>\n<p>c.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse)<\/p>\n<p>d.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zeitpunkt des Eintritts in den Verein<\/p>\n<p>e.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) f\u00fcr das Beitragswesen<\/p>\n<p>(3) Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdr\u00fccklicher, erg\u00e4nzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.<\/p>\n<p>(4) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>(5) Aus Gr\u00fcnden der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten pers\u00f6nlichen Daten im Umfang des Erforderlichen and unser Bankinstitut weitergeleitet.<br \/>\nEine weitergehende Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n<p>(6) Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverz\u00fcglich gel\u00f6scht und die L\u00f6schung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.<\/p>\n<p>(7) Der Verein informiert seine Mitglieder und die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber seine Homepage \u00fcber den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Dorfgemeinschaft Sprollenhaus 2008 e.V. &#8211; Stand: 16.03.2019 \u2013 \u00c4nderung der Satzung vom 15.03.2008 \u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen Dorfgemeinschaft Sprollenhaus 2008 e.V. (2) Er hat den Sitz in 75323 Bad Wildbad-Sprollenhaus. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in 75365 Calw eingetragen. 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